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Zweck: Wozu dient die DD?

Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“, bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. In erster Linie ist die DD eine Unterstützung für das Management zur Einschätzung der Chancen und Risiken. Zweck der DD ist es, ein gemeinsames Verständnis für den Status des Unternehmens zu schaffen sowie potentielle Risiken zu identifizieren.

Die Due Dilligence nimmt einen Zeitraum von etwa drei bis sechs Monaten in Anspruch und ist meist in Phasen gegliedert, um den Informationsaufwand im Falle einer negativen Beurteilung zu reduzieren. So beginnt sie mit einer Grobanalyse (Screening) und geht bei positiver Beurteil in die Feinanalyse über. In dieser Phase werden auch intensive Gespräche mit dem Management und Besichtigungen vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse der Due Dilligence werden in einem abschließenden Bericht festgehalten.

Die DD hat folgenden Zweck:

Zielgruppe: Für wen ist die DD?

Wichtigste Zielgruppen sind:
- Unternehmensintern: das Managementteam und Schlüsselmitarbeiter,
- Unternehmensextern: Stakeholder (Investoren, Geschäftspartner, Auditoren, Berater,...). Bemerkung: Externe Stakeholder müssen vor der Übergabe ein Vertraulichkeitserklärung unterfertigen!

Die Due Dilligence ist besonders im Bereich Venture Capital wichtig, da private Unternehmen keiner Publikationspflicht unterliegen und somit weniger Informationen vorliegen. Meist sind dies auch junge Unternehmen, welche sich in der Entwicklungsphase befinden und nicht auf eine lange Erfahrung in ihrem Stammgeschäft zurückblicken können. Dadurch existieren weniger Informationen und eine höherer Ungewissheit.


Aufbau: Was ist der Inhalt eines DD-Analyse?

Die Due Dilligence geht weit über die formale Prüfung zum Beispiel der Jahresabschlüsse oder der Handelsbücher hinaus. Inhalt und Umfang der Due Dilligence variieren individuell.


Beilagen & Links